Baukindergeld

Das deutsche Baukindergeld ist beschlossene Sache: seit dem 14.09.2018 können die Anträge für Baukindergeld bei der KFW gestellt werden. Dort können interessierte Bauherren und Immobilienkäufer auch die zahlreichen Details und Anforderungen nachlesen.

Seit dem 14.09.2018 ist es möglich bei der KFW das sogenannte Baukindergeld zu beantragen. Allerdings ist dabei zu beachten, dass das Bausparkindergeld nur an Familien ausgeschüttet wird, die einen bestimmten jährlichen Einkommenshöchstsatz nicht überschreiten.

Im Wahlprogramm 2017 hat die Union ein Bausparkindergeld (nun als Baukindergeld bekannt) vorgestellt, die SPD in Ihrem Wahlprogramm ein Familienbaugeld. Dieses soll dazu dienen Familien bei dem Erwerb eines Eigenheims zu unterstützen.  So soll es laut Wahlprogramm für jedes im Haushalt wohnende steuerlich zu berücksichtigende Kind in den ersten 10 Jahren nach dem Bezug des Eigentums jährlich 1.200 € Förderung geben. Im Wahlprogramm wurde proklamiert, dass bei dem ersten Kauf des Eigenheims die Grunderwerbsteuer erlassen werden soll – dies wurde im Koalitionsvertrag mit einem Freibetrag festgehalten, welcher im Zuge des Baukindergeld geprüft werden soll. So wird eine Lösung zu finden um missbräuchliche Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer mittels ShareDeals zu beenden.

Was ist das Baukindergeld?

Die wichtigsten Punkte zum Baukindergeld in Kürze:

  • Das Baukindergeld soll laut Wahlprogramm von CDU und SPD (Familienbaugeld) eine Förderung für junge Familien sein, die ein Eigenheim erwerben wollen
  • Die Förderung soll für die ersten 10 Jahre gelten
  • Je nach Wahlprogramm von CDU oder SPD fallen die Konditionen für das Baukindergeld unterschiedlich aus
  • Es soll eine Einkommenshöchstgrenze als Voraussetzung dienen

Mit dem Programm soll Wohneigentum für Familien ermöglicht werden. Hierbei wird auf die Tatsache eingegangen dass Familien in der Gründungsphase oftmals hohe Belastungen haben und vergleichsweise ein geringeres Einkommen als im fortgeschrittenen Alter. Durch die Begrenzung des Programms auf 10 Jahre wird der Zeitraum gefördert welcher kritisch für eine Immobilienfinanzierung ist.

Gefällt Ihnen der Artikel? Dann bewerten Sie diese Seite hier:
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (57 Stimmen, Durschschnitt: 3,72 von 5)

Loading...

Groko Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD

Am 04. Februar 2018 wurde in den Groko Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD entschieden, dass das Baukindergeld kommen soll. Dies wurde im Koalitionsvertrag festgehalten. Die Koalitionsverhandlungen sind hierbei zunächst als gemeinsame Verständigung auf einer Regierungszeit zu verstehen – letztendlich muss hierzu noch ein Gesetz verabschiedet werden.

Als nächsten Schritt gab es eine Abstimmung innerhalb der SPD, der Stichtag war der 04. März 2018 – hierbei hat die SPD mit 66,02% bestätigt dass eine Koalition mit der Union eingegangen werden soll.

Unterschiedliche Politiker aus CDU und SPD haben bereits angekündigt das Gesetz für ein Baukindergeld relativ schnell umzusetzen. Dies wäre nun der nächste Schritt. Hierzu mehr unter „Ab wann gibt es das Baukindergeld?

Wie funktioniert das Baukindergeld?

BausparkindergeldLaut Wahlprogramm soll der Anspruch auf das Baukindergeld für alle Kaufverträge oder Baugenehmigungen gelten, die seit dem 1. Juli 2017 neu abgeschlossen oder erteilt wurden. Hierbei soll eine Förderung von 1.200€ je Kind pro Jahr für die ersten 10 Jahre nach Erwerb des Eigentums gezahlt werden. Ein weiterer Punkt im Wahlprogramm und Koalitionsvertrag ist die Erlassung eine Freibetrags bei der Grunderwerbssteuer, welche beim Kauf entsteht. Diese ist je nach Bundesland unterschiedlich und Ländersache.

Dies gilt jedoch nur, sollte die Union (CDU/CSU) und SPD zusammen koalieren und ein Gesetz mit dem Baukindergeld auf den Weg bringen.

Anschließend muss ein passendes Gesetz im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden und in Kraft treten. Sofern dies eintritt, gibt es vermutlich mehr Informationen darüber wie das Baukindergeld funktionieren wird.

Wieviel Baukindergeld erhält man bei der Förderung?

Der Koalitionsvertrag der großen Koalition (Groko) sieht vor, dass eine Familie mit einem Kind 1.200€/Jahr erhält. Diese Förderung wird über einen Zeitraum von 10 Jahren gezahlt. Somit beträgt die Gesamtförderung je Kind 12.000€. Je nach Anzahl der Kinder können Gesamt-Förderungen von mehreren zehntausend Euro zusammen kommen.

Anzahl KinderPro JahrIn 10 Jahren
1 Kind1.200€12.000€
2 Kinder2.400€24.000€
3 Kinder3.600€36.000€
4 Kinder4.800€48.000€
5 Kinder6.000€60.000€

Baukindergeld Voraussetzungen und Bedingungen

Die Voraussetzungen um die Förderung für das Baukindergeld 2018 zu erhalten sind bisher noch nicht komplett veröffentlicht worden. Es gilt anzunehmen, dass mindestens ein oder mehrere Kinder in einer Familie Bedingung sein muss um die Förderung zu erhalten. Ebenfalls wird der Kauf oder Bau einer Immobilie eine Vorraussetzung sein. In den Koalitionsverhandlungen und im Koalitionsvertrag wurde ebenfalls eine Einkommenshöchstgrenze definiert. So soll das zu versteuernde Haushaltseinkommen nicht höher als 75.000€ sein, wobei je Kind einen Freibetrag von 15.000€ bedeutet. Eine 4-köpfige Familie mit Mutter, Vater und zwei Kindern (je 15.000€ = 30.000€) hätte somit eine Höchstgrenze des Bruttoeinkommens von 75.000+30.000 = 105.000€. Nutzen Sie unseren praktischen Baukindergeld Rechner um herauszufinden ob Sie die Förderung erhalten.

Am 23. Juni 2018 wurde durch eine Regierungsvorlage für den Haushaltsausschuss außerdem bekannt, dass eine Wohnflächenobergrenze von 120qm für eine vierköpfige Familie gelten soll, und je Kind zusätzlich 10qm hinzukommen. Ende Juni wurde bekannt gegeben, dass diese Wohnflächen Obergrenze keine Förderungsvoraussetzung sein wird.

Hier gibt es die Übersicht der Baukindergeld Voraussetzungen, welche auf dem Koalitionsgipfel Anfang Mai 2018 beschlossen wurden.

Wie funktioniert ein Antrag für das Baukindergeld?

Leider gibt es bisher noch keine detaillierten Informationen über die Möglichkeiten die Förderung zu beantragen. In der Regel laufen Förderanträge über das zuständige Landratsamt im Landkreis der Gemeinde in welcher eine Immobilie gefördert werden soll. Dieses prüft den Antrag und teilt anschließend weitere Informationen zum Vorgehen des Antrags mit.

In einem Interview Anfang Mai 2018 mit Bau-Staatssekretär Gunther Adler wurde bekannt, dass die Förderung über die KfW Bank erfolgen soll. Mittlerweile gibt es hierzu eine Informationsseite.

Baukindergeld Rechner

Die Informationen, welche bisher bekannt sind zu der Förderung lassen sich im Baukindergeld Rechner berechnen. Sobald es noch mehr Informationen und konkrete Details zum Baukindergeld gibt, werden wir hier einen Onlinerechner veröffentlichen, mit welchem man eine Immobilienfinanzierung inklusive Förderung berechnen kann. Häufig wollen Familien wissen wieviel Eigenheim sie sich leisten können oder wie Ihre Baufinanzierung aussieht. Hierfür eignet sich ein Hypothekenrechner um alle Eventualitäten mit einzubeziehen.

Immobilienfinanzierung Ratgeber Ebenfalls ist es bei einer Finanzierung sinnvoll, sich von mehreren Banken Angebote einzuholen. Dies ist in der Regel sehr zeitaufwändig und ein Baufinanzierungs-Vermittler wie bspw. Interhyp, Dr. Klein, DTW oder Planethyp können hierbei hilfreich sein.

Ratgeber zum Bau oder Kauf von Eigentum gibt es zahlreiche – die Finanzierung ist enorm wichtig, wenn man Eigentum erwerben möchte. Um hier keine unnötigen Fehler zu machen, ist es sinnvoll vorab Informationen zu sammeln. Ein passender Ratgeber zu dem Thema ist bspw. der Praxisleitfaden Immobilienanschaffung.

Baukindergeld in Bayern

Laut Kabinettssitzug des Freistaates vom 15. Mai 2018 soll es in Bayern eine zusätzliche Förderung „Baukindergeld Plus“ zum geplanten Baukindergeld geben sowie eine gesonderte Eigenheimzulage:

  • Bayrisches Baukindergeld Plus
    Das geplante Baukindergle des Bundes, soll in Bayern zusätzlich um 300€/Jahr je Kind erhöht werden. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren wären dies 3.000€ zusätzlich.
  • Bayrische Eigenheimzulage
    Unabhängig vom Familienstand (auch Kinderlose und Alleinstehenden) soll es eine Eigenheimzulage von 10.000€ geben. Dieser Betrag soll als einmaliger Festbetrag ausgezahlt werden.

Bei beiden Förderungen, welche ab September 2018 ausgezahlt werden sollen, stehen noch keine weiteren Details bereit und diese stehen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zu den sog. Einheimischenmodellen.

Gab es eine Bauförderung für Familien schon einmal?

Eine große Bauförderung für Familien gab es tatsächlich schon einmal von 1995 bis 2005 in Form der Eigenheimzulage, welche ebenfalls Familien mit Kindern begünstigte welche Eigentum erwerben wollten. Hierbei wurden je Kind jeweils ca. 800€ pro Jahr bezahlt. Neben dieser bekannten Förderung gibt es jedoch ebenfalls KfW-Kredite wie bspw. die Wohneigentumskredite. Mithilfe der KfW Kredite ist es möglich eine Immobilie zu finanzieren und einen Teil der Finanzierung über einen Kredit der KfW Bank abzuschließen. Diese bietet mit ihren Angeboten besonders günstige Konditionen, welche jedoch an Bedingungen gebunden sind. Ob das Baukindergeld mit anderen Förderprogrammen der KfW Bank kombiniert werden kann, steht bisher noch nicht fest.

Ab wann gibt es das Baukindergeld?

Die Bundestagswahl fand in Deutschland am 24. September 2017 statt. Nach den Koalitionsverhandlungen wurde eine Regierung gebildet. Die Jamaika Koalitionssondierungen und Koalitionsverhandlungen haben nicht funktioniert. Nachdem die Regierungsbildung mit der Großen Koalition eingegangen wurde, werden nun ein Haushalt verabschiedet und Gesetze umgesetzt, welche im Wahlprogramm aufgeführt wurden.

Aktuelles zum Zeitpunkt ab wann es die Familien Förderung gibt: Horst Seehofer hat in seiner Funktion als Heimatminister in einem Zeitungsinterview einen Start ab Januar 2019 in Erwägung gezogen. Im Entwurf des Haushaltsplanes von Finanzminister Olaf Scholz wurden bereits 400 Millionen Euro für die mögliche Förderung im Jahr 2018 veranschlagt. Verschiedene Medien vermuten, dass eine Einführung somit bereits zur Bayernwahl erfolgen könnte.

Anfang Mai 2018 wurde bekannt gegeben, dass eine Einführung bereits im Jahr 2018 geschehen soll – in einer Pressekonferenz wurde darauf verwiesen, dass ein Gesetz für das Baukindergeld nicht notwendig wäre.

Man kann davon ausgehen, dass bei einem Gesetzesbeschluss ein Gesetz frühestens im Jahr 2018 verabschiedet wird und dann das Baukindergeld kommen könnte. Laut Wahlprogramm der CDU, sollte es das Baukindergeld  rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Bundestagswahl 2017 geben. Anfang Mai wurde auf dem Gipfeltreffen der großen Koalition beschlossen dies zum 01.01.2018 rückwirkend zu ermöglichen. Ein nachträgliches Beantragen des Baukindergeldes wird somit auch in 2018 möglich sein, wenn das Gesetz verabschiedet wurde.

 

Baukindergeld Pro und Contra

Das Thema eine Förderung des Bundes bringt sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Eine Übersicht der verschiedenen Argumentationslinien hierzu:

Was ist gut an dem Vorschlag vom Baukindergeld?

Mit dem Vorschlag junge Familien zu fördern wird das Problem angegangen, dass Wohnraum für Familien in der Gründungsphase bereits bezahlbarer wird als bisher. Die Investition kann zeitgleich als private Altersvorsorge genutzt werden und zahlt somit nicht nur auf das Wohraumproblem ein. Grundsätzlich ermöglicht die Förderung den Erwerb von Eigenheim auch für Familien, die dies bisher nicht in Betracht gezogen haben.

Welche Kritikpunkte gibt es an dem Vorschlag vom Baukindergeld?

Der Bau oder Kauf eines Hauses sollte gut überlegt sein, insbesondere da die Finanzierung einer Immobilie in der Regel über mehr als 10-15 Jahre Laufzeit hat. Ein Anreiz durch eine staatliche Förderung kann ggf. auch Familien zu einem Eigenheim bewegen, die dies bisher nicht in Betracht gezogen haben da es die finanzielle Situation nicht erlaubt. Bei der Neufinanzierung nach Ablauf der Kreditlaufzeit kann unter Umständen eine Finanzierunglücke auftreten. Die Förderung könnte sich außerdem auf die Immobilienpreise negativ auswirken. Außerdem wird vermutet, dass die Förderung einen „Mitnahmeeffekt“ erzielen könnte – also von Familien genutzt wird, welche auch ohne Förderung eine Immmobilie finanzieren könnten.

Ist das Baukindergeld eine gute Idee?

Im Forum haben Sie die Möglichkeit über die Sinnhaftigkeit der Förderung mitzureden.

Welche Möglichkeiten bieten sich bereits jetzt zur Immobilienfinanzierung?

BaukindergeldFamilien mit Kindern erhalten bereits jetzt das Kindergeld je Kind. Je nach Betreuungssituation der Kinder, Bundesland und individuellem Einkommen mag die finanzielle Belastung für die Familie geringer sein, sodass das Kindergeld beispielsweise für einen Bausparvertrag genutzt werden kann.

In diesem Fall kann auch schon von einem Bausparkindergeld gesprochen werden, dies wird bspw. von Bausparkassen in der Form beworben. Die Bewerbung mit dem Namen hat jedoch erst einmal keine Relevanz oder einen Zusammenhang mit der im Wahlprogramm vorgestellten Förderung.

Förderdarlehen nutzen

Neben dem Kindergeld und dem erwähnten Baukindergeld gibt es derzeit bereits die Möglichkeit Förderdarlehen zu nutzen. Hierbei gibt es bspw. einen KfW-Kredit für Wohneigentum, oder aber einen Kredit der L-Bank Wohnen mit Kind. Diese Darlehen bieten sehr attraktive Konditionen für Familien, welche bei einer Eigenheimfinanzierung genutzt werden können.

Ohne Kindergeld einen Bausparvertrag nutzen

Neben der Möglichkeit das Kindergeld in einem Bausparprodukt zu verwenden gibt es natürlich ebenfalls die Möglichkeit auch ohne Kindergeld einen Bausparvertrag zu besparen um somit den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Eine Möglichkeit einen Bausparvertrag zu starten und gleich ein Startkapital einzuzahlen besteht bspw. darin die Mietkaution der Mietimmobilie umzuschichten und diese in Form des Bausparvertrag zu verpfänden.

Bausparvertrag für Kinder und Enkelkinder

Eine weitere Möglichkeit zur Besparung eines Bausparvertrages gibt es in Form von Ansparen für das eigene Kind oder Enkelkind. Hierbei wird der Bausparvertrag nicht auf den eigenen Namen eingerichtet, sondern bereits auf den Namen des Kindes. Während der Unmündigkeit des Kindes wird das Sparprodukt von Eltern oder Großeltern bespart und somit bereits ein Fundament für eine Immobilienfinanzierung gelegt welches zur Volljährigkeit oder bereits mit 16 Jahren genutzt werden kann.

Es gibt zahlreiche Formen der Finanzierung von Immobilien, ein Ansparen von Eigenkapital für die Kinder oder Enkelkinder muss nicht zwangsläufig in einem Bauspar Produkt geschehen. So wäre es ebenfalls möglich andere Finanzprodukte, wie bspw. Fonds, Aktien oder alternative Formen zu nutzen und dies bereits auf den Namen der Kinder oder Enkelkinder einzurichten. Steuerliche Vorteile können hierbei ebenfalls eine Rolle spielen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden zum Thema Baukindergeld

Bisher wurde das Gesetz noch nicht verabschiedet, die Informationen zu dem Thema werden erst in der kommenden Legislaturperiode erscheinen. Sie planen ein Haus zu kaufen oder zu bauen und möchten auf dem Laufenden bleiben zu der Förderung? Nutzen Sie unseren Newsletter-Service, welche Sie bei Neuerungen informiert: