Baukindergeld Voraussetzungen

Die Baukindergeld Voraussetzungen wurde mittlerweile durch die Fraktionsklausur weiter definiert. Sie SPD hat hierzu ein Dokument veröffentlicht, welches die Punkte im Detail auflistet:

  • Es muss sich um einen Neubau oder den Erwerb einer Bestandsimmobilie in Deutschland handeln.
  • Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen übersteigt nicht 90.000 € (Familie mit einem Kind). Pro weiterem Kind erhöht sich dieser Betrag um 15.000 €. Eine Zwei-Kind-Familie ist damit antragsberechtigt bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 105.000 €. Maßgeblich sind die durchschnittlichen Einkünfte der 2 Kalenderjahre vor der Antragstellung, einmalig nachzuweisen
    durch die entsprechenden Einkommensteuerbescheide.
  • Der Anspruch auf Baukindergeld gilt für alle Kaufverträge beziehungsweise Baugenehmigungen für selbstgenutzte Immobilien in Deutschland, die seit dem 1. Januar 2018 neu abgeschlossen oder erteilt wurden. Bedarf es keiner Baugenehmigung, gilt der Anspruch auf Baukindergeld für Neubauvorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung nach dem 1. Januar 2018 begonnen werden durfte.
  • Gefördert wird der erstmalige Erwerb von Wohneigentum als Familie. Entscheidend für den Familienbegriff ist der Geburtstag des ersten Kindes. Berücksichtigt werden Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre alt sind. Anspruchsberechtigt sind die Eltern. Die berücksichtigungsfähigen Kinder wohnen im geschaffenen Wohneigentum und der Antragsteller oder die Antragstellerin beziehen das Kindergeld oder erhalten einen Kinderfreibetrag. Nach dem Einzug in die selbstgenutzte Immobilie muss die Meldebestätigung vorgelegt werden.

Update 24.06.2018 – Quadratmeter Höchstgrenze

Mehrere Medien berichten über eine weitere Voraussetzung zur Quadratmeter Höchstgrenze. So sollte es eine Begrenzung für eine vierköpfige Familie von 120 Quadratmetern geben, sowie eine Erweiterung um jeweils 10 Quadarameter für jedes weitere Kind. Dies wurde in einer Regierungsvorlage für den Haushaltsausschuss deutlich. Ende Juni hat sich die Koalition jedoch darauf geeinigt keine Wohnflächenobergrenze als Voraussetzung für die Forderung zu machen.

 

Die CDU/CSU Fraktion hat folgende Informationen veröffentlicht:

Das KfW-Förderprogramm soll schon ab August laufen. Schon im August sollen Anträge für das Baukindergeld über ein KfW-Förderprogramm gestellt werden können.

Außerdem gibt es ein einfaches Video zur Veranschaulichung der Förderung: